Sie haben einen guten Überblick über Ihre Krankenversicherung? Sie wissen, ob und welche Unfall-, Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherung Sie haben und pflegen ein vertrauensvolles Verhältnis zu Ihren Ärzten? Sie haben für sich entschieden, ob Sie Organspender sein möchten oder nicht? Sie verwalten selbstverständlich Ihre Bankkonten und Geldanlagen und kennen Ihre Ansprechpartner für Bankangelegenheiten?
Nun stellen Sie sich einmal vor, Sie müssten für Ihre erwachsenen Kinder oder Ihre Eltern Antworten auf diese Fragen finden, weil diese es plötzlich oder absehbar nicht mehr selber für sich regeln können.
Wir klären Sie detailliert in unseren „geregelt!“ Ratgebern auf, welche Themen und Fragestellungen auf Sie zukommen und wie Sie übersichtlich, klar und verständlich Ihre Angelegenheiten regeln und vorbereiten können, so dass Ihre Angehörigen und Bevollmächtigten unkomliziert in Ihrem Sinne agieren können, wenn Sie – vorübergehend oder dauerhaft – nicht mehr für sich entscheiden können.
– Eine Betreuungsverfügung stellt sicher, dass in Ihrem Sinne für Sie entschieden wird
– Wählen Sie Ihre Betreuungsperson und die Ersatzperson sorgfältig aus
– Auch Ihre Betreuer müssen Ihre Betreuung wollen und umsetzen können!
– Sprechen Sie offen mit Ihrer Betreuungsperson/ Ihren Betreuungspersonen
– Nutzen Sie unsere Vorlagen
– Datum und Unterschriften nicht vergessen!
– Achten Sie auf Aktualität
– Original-Dokumente auffindbar hinterlegen
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Die Vorsorgevollmacht ist ein umfassendes Dokument, das die meisten Bereiche des Lebens abdecken kann. Sie können mit der Vollmacht eine Person und einen Ersatzvertreter bevollmächtigen, in verschiedenen Angelegenheiten für Sie tätig zu werden, wenn Sie dies nicht mehr können.
Dazu gehören beispielsweise:
- Gesundheitsfüsorge
- Regelung der Finanzen
- Aufenthaltsbestimmung
Sie können dies individuell vereinbaren.
Die Vorsorgevollmacht gehört wie die Betreuungs- und die Patientenverfügung zu den Vorausverfügungen. Vordrucke zu diesen Vorausverfügungen und leicht verständliche Erläuterungen finden Sie in unseren Ratgebern „Pflege – geregelt!“, „Vorsorge – geregelt!“ und in dem Gesamtordner „Pflege und Vorsorge – geregelt!“
Gut zu wissen:
Eine Vorsorgevollmacht ersetzt keine Bankvollmacht. Im Todesfall werden die Konten eingefroren. Hier ist es wichtig, im Vorfeld eine ‘Bankvollmacht über den Tod hinaus’ auszustellen.
Wann erstelle ich eine Vorsorgevollmacht?
Es empfiehlt sich, sich beizeiten in gesunden Tagen und bei voller Geschäftsfähigkeit Gedanken darüber zu machen, wer im Notfall Ihre Interessen vertritt und in Ihrem Namen handelt.
Der Notfall tritt ein, wenn Sie durch Krankheit oder Unfall geschäftsunfähig geworden sind und sich nicht mehr um Ihre Angelegenheiten kümmern können. In dem Fall entscheidet dann der Mensch, den Sie bevollmächtigt haben – für Sie und in Ihrem Sinne.
Was ist der Unterschied zwischen einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht?
Mit einer Vorsorgevollmacht regeln Sie, wer Sie rechtlich vertreten darf, wenn Sie dazu selbst nicht mehr in der Lage sind. Mit einer Patientenverfügung regeln Sie, welche medizinische Behandlung Sie in definierten Situationen wünschen oder ablehnen.
Was ist der Unterschied zwischen einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung?
Der wichtigste Unterschied ist, dass es gesetzlich vorgeschrieben ist, dass der Betreuer gegenüber dem Betreuungsgericht einmal jährlich Rechenschaft über seine Tätigkeit ablegen muss, während der Bevollmächtigte einer Vorsorgevollmacht dieses nicht tun muss.
Wem erteile ich eine Vorsorgevollmacht?
Die Frage, wen Sie bevollmächtigen möchten, ist eine Vertrauensfrage. Welche Person in Ihrem Umfeld ist in der Lage für Sie zu entscheiden und in Ihrem Sinne zu handeln? Manchmal ist es für die nächsten Angehörigen eine schwere Aufgabe und emotionale Bürde. Es ist nicht festgelegt, dass es die nächsten Angehörigen sein müssen. Auch Freunde und zuverlässige Bekannte können benannt werden.
Wichtig ist, mit den Vertrauenspersonen zu sprechen, denn niemand ist verpflichtet, eine Vollmachtstätigkeit gegen seinen Willen zu übernehmen.
„Kennen Sie das Gefühl, alles gut geregelt zu haben? Nach vielen Stunden des Nachdenkens und Grübeln endlich den Schritt zu wagen und sich den existenziellen Fragen zu stellen. Welch eine Erleichterung, die Unterschriften gesetzt zu haben. Es lebt sich gleich entspannter.“
Sie sind verheiratet und/oder haben Kinder? Treten diese nicht automatisch für Sie ein?
Nein, es sei denn, Sie haben Ihren Partner und/oder Ihre Kinder dazu bevollmächtigt. Sie müssen sie aktiv in einer Vorsorgevollmacht benennen.
Dr. Diana-Rodekohr-Grimmig: „Wir haben von vielen Käufern der Ratgeber erfahren, dass genau diese Annahme zu bürokratischen Hürden führt, weil viele verheiratete Partner davon ausgehen, dass über den gesetzlichen Trauschein vieles geregelt wird bzw. in der Nachfolge die Kinder für die Elternteile entscheiden. Das ist aber nicht so. Ehepartner und Kinder bekommen noch nicht einmal Informationen über Ihren Gesundheitszustand – es sei denn, Sie haben die Ärzte im Vorfeld von der Schweigepflicht entbunden.“
Ein Grund mehr, aktiv zu werden, nicht wahr?
Ab welchem Alter sollten Sie eine Vorsorgevollmacht haben
Für jeden Bundesbürger über 18 Jahre ist eine Vorsorgevollmacht empfehlenswert, ganz gleich, ob Sie Single, verheiratet, vermögend oder verschuldet sind – „Unvorhergesehene Schicksalsschläge, wie eine Krankheit oder ein Verkehrsunfall, machen keinen Halt vor Alter oder vor gesellschaftlichem Status. Es kann uns alle treffen, das wissen wir. Aber wir schieben das Thema Vorsorge oftmals bis ins hohe Alter vor uns her“, weiß Diana Rodekohr-Grimmig, Autorin der „geregelt!“ Ratgeber, „dabei berichten die meisten Menschen, dass sie sich besser fühlten als sie diese wichtige Aufgabe für sich erledigt hatten.“
Das gute Gefühl, die wichtigsten Dinge für sich zu regeln
Für sich vorzusorgen bedeutet auch Selbstfürsorge zu betreiben. Sie werden feststellen, dass es gar nicht bedrohlich oder schrecklich, sich mit den existenziellen Dingen des Lebens zu befassen. Es ist ein Schritt in ein entspannteres Leben. Schon während Sie sich mit Ihrer/m Partner*in oder Freunden über dieses Thema unterhalten, werden Sie wahrscheinlich feststellen: „Es ist gut, diese Dinge anzusprechen, weil wir uns bewusst machen, dass wir selbst bestimmen können.“
Das sollten Sie beachten, wenn Sie eine Vorsorgevollmacht ausgefüllt haben
Wie bei allen anderen Vollmachten auch, müssen Sie Ihre Vorsorgevollmacht schriftlich ausstellen, persönlich unterschreiben und mit Datum versehen. Ob Sie die Vollmacht komplett handschriftlich schreiben, unsere Vorlagen nutzen oder ein digitales Dokument verwenden spielt keine Rolle.
Ein Tipp: Lassen Sie auch Ihre Bevollmächtigten die Originalverfügungen unterzeichnen und bewahren Sie Ihre Vorsorgevollmacht an einem gut auffindbaren Ort auf.
Praktisch ist es, die Vorosrgevollmacht mehrfach auszudrucken und zu unterschreiben bzw. mehrere Kopien anzufertigen.
Sie können Ihre Vorsorgevollmacht im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer oder bei Ihrem Anwalt hinterlegen (Gebühr ca. 15 Euro).
Auf dem Organspendeausweis für Ihr Portemonnaie ist für jedermann gleich sichtbar, dass Sie Vorausverfügungen erstellt haben. Dort können Sie auch den Ablageort Ihrer Verfügungen schriftlich notieren, damit sie auch tatsächlich gefunden werden.
„Kennen Sie das Gefühl, alles gut geregelt zu haben?
Nach vielen Stunden des Nachdenkens und Grübeln endlich den Schritt zu wagen und sich den existenziellen Fragen zu stellen. Welch eine Erleichterung, die Unterschriften gesetzt zu haben. Es lebt sich gleich entspannter.“
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