Weiterer Zuschuss der Pflegekasse zu den Heimpflegekosten
Seit dem 01. Januar 2022 bezuschusst die Pflegekasse den Eigenanteil an den Pflegekosten für Heimbewohner.
Voraussetzung für diesen Zuschuss ist die Unterbringung in einer vollstationären Pflegeeinrichtung und mindestens ein Pflegegrad 2. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Aufenthaltsdauer. Je länger ein Bewohner in einem Heim wohnt, umso höher ist der Anteil des Zuschusses.
Informationen zum Leistungszuschlag erteilt der Sozialverband Deutschland (SoVD) und seine Landesstellen mit den regionalen Beratungsbüros sowie die Verbraucherzentralen.
Der Zuschuss muss nicht beantragt werden, da die Pflegekasse die Information direkt an die Pflegeheime sendet. Der SoVD empfiehlt jedoch, „den Nachweis selbst weiterzugeben, damit nichts schiefläuft“.
„Teilt die Pflegeversicherung nur den Heimbewohnenden den Zeitraum mit, sollten diese die Information schnellstmöglich an ihre Pflegeeinrichtung weitergeben. Nur dann kann der Zuschuss bei den Abrechnungen berücksichtigt werden, sodass der Eigenanteil sinkt,“ rät Susanne Reimann-Rättig, Juristin im Fachbereich Gesundheit und Pflege der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Ohne die Weitergabe dieser Information kann es sein, dass die Pflegeeinrichtung zunächst noch den ungekürzten Eigenanteil berechnet und dann Nachberechnungen erfolgen müssen.“
Mehr Informationen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz zu diesem Thema finden Sie hier.